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Rückforderung von Ausschüttungen in der Insolvenz

Eigentlich wollten Sie nur das Angebot des Fonds-SPAREN wahrnehmen und ein bisserl  mehr als Null Prozent Zinsen haben. In Wirklichkeit haben Sie nicht gespart, sondern man hat Sie zum Hochrisikospekulanten auf allerlei Rohstoffmarkt und zum Immobilienhai oder Baulöwen (eher wohl (Baumietzekatze) gemacht, der jetzt vom Insolvenzverwalter die Haut abgezogen werden soll.

Die vermeintlichen FondSpar-Zinsen waren gar keine.

Die vermeintlichen Gewinnausschüttungen waren ebenfalls keine.

Der beschlippste Bankrottregulator ihres schon längere Zeit kränkelnden Anlagefonds teilt Ihnen grad mit, dass er der Bestatter desselben ist, und er jetzt Geld braucht, um die Unternehmensleiche endgültig unter die Erde zu bringen. Der Fonds sei schon länger ein geschäftlicher Zombie gewesen aber das weitere Herumgeistern müsse jetzt mal ein Ende haben.

Beerdigungen sind teuer, Bestatter kosten Geld und Schulden gäbe es mehr als trauernde Witwen. Da Sie ja noch Schulden bei dem Verblichenen haben, sind Sie jetzt mal dran.

Nachdem Sie dann aus die Schockstarre überwunden oder aus Ohnmacht erwacht sind, fragen Sie sich aus welchem Irrenhaus der Firmenbestatter am Tag-der-offene-Tür entflohen sein mag. Während Sie noch auf die Ankunft der herbei eilenden Herren in den weißen Anzügen warten, die aber einfach nicht kommen wollen, lauschen Sie der neuesten Horrorgeschichte des vermeintlichen „Patienten“.

Der von allen guten Geistern verlassene "Wahnsinnige" teilt ihnen ungerührt mit, dass die Ausschüttungen der Fond-SparKasse alljährlich ausgezahlte frische Darlehen des Fonds an Sie !!! waren. Sie waren und sind Gesellschafter und Unternehmer und haben von ihrer eigenen Firma, dem Fonds, Kredit erhalten. Sie haben also das Geld, was Sie in die FondsSparkasse investiert haben umgehend von dieser als Darlehen zurückerhalten.

Wenn Sie nicht in den Schuldturm wollen, werden Sie höflichst ersucht diesen Kredit einschließlich Zins innerhalb von 2 Wochen zu tilgen; die Kontonummer des Totengräbers ihres Fonds ist beigefügt. Die Adresse des nächsten Pfandhauses finden Sie im Internet unter: www.pfandhaus XYZ....

…und weil die Männer im weißen Kittel sind immer noch nicht zu sehen sind, wäre eine Kontaktaufnahme mit der Kanzlei MERTENS  sinnvoll, um mal nachzusehen, ob die Voraussetzungen der Rückforderung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) Sie fordert überhaupt vorliegen.

Gelegentlich „vergessen“ die Bestatter, dass Rückzahlungspflichten nur dann bestehen, wenn diese ausdrücklich und mit klar bestimmten Voraussetzungen im Gesellschaftsvertrag geregelt wird. Beispielsweise muss klar festgelegt sein, auf welchen konkreten Darlehenskonten des Fonds die Darlehen zu Lasten der Anleger zu buchen sind und wie genau diese Buchungen zu erfolgen haben.

Sie können natürlich auch klaglos die vielleicht unrechtmäßigen Forderungen des Insolvenzverwalters bezahlen, weil Hilfe vom Anwalt irgendwie Geld kostet und nicht umsonst ist, wie z.B. Zahnärzte, Briefträger, Busfahrer...


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