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Vorbemerkung

Um Ihre Kosten, Risiken und insbesondere auch die Verfahrensdauer zu reduzieren, streben wir grundsätzlich faire, außergerichtliche Einigungen an und sehen Gerichtsverfahren nur als letztes Mittel zu Durchsetzung der Interessen des Mandanten an.

Kostenfreie Ersteinschätzung

  1. Sie füllen den oder Onlinefragebogen Kapitalanlagefall  oder  Bankrechtsfall vollständig aus
  2. Wir geben Ihnen eine erste, vorläufige und unverbindliche Einschätzung per Mail oder Telefon, ob eine Rechtsverfolgung Ihrer Ansprüche rechtlich überhaupt möglich und erfolgversprechend ist
  3. Wir schätzen die voraussichtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung
  4. Wir bewerten, ob eine Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung erfolgversprechend ist, oder eine Kostenübernahme von vornherein ausgeschlossen ist.
  5. Wir informieren Sie über die voraussichtliche Dauer des Verfahrens
  6.  Wir weisen Sie auf die benötigten weiteren Unterlagen und Informationen hin.

Kostenfreie Deckungsanfrage

  1. Sie füllen den allgemeinen Mandantenfragebogen vollständig aus
  2. Wir stellen eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung, die bei einer vertragstreuen Versicherung für eine Deckungszusage vollständig ausreicht
  3. Die Beantwortung dauernder Nachfragen, ewige Verhandlungen und die Bereitstellung umfangreicher Unterlagen oder gar Klagen gegen die Versicherung, um eine Kostenübernahme zu erreichen, sind hingegen gesondert zu vergüten 

Erstberatung (kostenpflichtig)

  1. Sie füllen den allgemeinen Mandantenfragebogen und die Vergütungsvereinbarung (Erstberatung) vollständig aus
  2. Sie erhalten eine Darstellung und Bewertung der Rechtslage, verbunden mit einem klaren Vorschlag weiterer rechtlicher Vorgehensweise gerade bei Ihnen und in Ihrem konkreten Fall.
  3. Für die Erstberatung zahlt der Auftraggeber nach der Vergütungsvereinbarung eine Mindestgebühr von 100,00 € [incl. MwSt. = (84,03 € )].
  4. Für Verbraucher gilt eine gesetzliche Höchstgebühr für ein Erstberatungsgespräch von 226,10 €, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird.

Außergerichtliche Vertretung

  1. Sie füllen den allgemeinen Mandantenfragebogen und die Vergütungsvereinbarung (außergerichtliche Vertretung) vollständig aus
  2. Die Rechtsanwaltskosten werden nach der individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Die Vergütungsvereinbarung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist allein die Vergütungsvereinbarung.
  3. Eine Vergütung nach geleisteten Stunden ist möglich und wird ggf. minutengenau abgerechnet. Eine Minute wird mit 3,00 €  berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer  (noch 19 %)

Gerichtliche Vertretung

  1. Sie füllen den allgemeinen Mandantenfragebogen und die Vergütungsvereinbarung (gerichtliche Vertretung) vollständig aus
  2. Die Rechtsanwaltskosten werden nach der individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Die Vergütungsvereinbarung orientiert sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist aber allein die Vergütungsvereinbarung.
  3. Eine Vergütung nach geleisteten Stunden ist möglich und wird minutengenau abgerechnet. Eine Minute wird mit 3,00 €  berechnet, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer  (derzeit 19 %)

Prozeßkostenrechner

Gibt es eine Unmenge im Internet, zumeist herausgegeben von Versicherungen. Sie sind so zuverlässig die Berechnung der Abgas- und Verbrauchswerte durch ein bekanntes Wolfsburger Automobilunternehmen. Die Versicherungen gehen dabei immer davon aus, dass Sie Ihre Klagen zu 100% verlieren, obwohl Sie dann schon vorher die Kostenübernahme abgelehnt hätten...

Überblick (gerundet)*

Gegenstandswert in €uro

außergerichtliche Anwaltskosten (inkl. MwSt.)


10.000

1.120


20.000

1.490


50.000

2.310


100.000

2.980





Streitwert in €uro

gerichtliche Anwaltskosten (inkl. MwSt.)

Gerichtskosten (nicht MwSt.-pflichtig)

10.000

1.850

800

20.000

2.500

1.150

50.000

3.830

1.800

100.000

4.950

3.400

*Unverbindliche Schätzung ausgehend von 1,5 Gebühren außergerichtlich.

Im Gerichtsverfahren kommen zumindest noch Fahrtkosten, ggf. Sachverständigen- und Zeugenkosten hinzu.

Erfolgshonorar

Gab es schon immer in Deutschland; hat nur Keiner gemerkt. Wenn Sie Erfolg haben in einem Gerichtsverfahren, zahlt der Gegner (der Erfolglose), sofern er zahlungsfähig ist, zumindest den größten Teil Ihrer Rechtsanwaltskosten an Sie zurück. Ob Sie Erfolg haben, kann Ihnen aber Niemand garantieren.

Sammelklagen

Leider ist in der Kanzlei niemand als attorney-at-law in den USA zugelassen. In Deutschland gibt es keine Sammelklagen!

 
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