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Geldwäsche                               ( * Die Personen auf dem Bild sind Alphornbläser und haben mit Geldwäsche nichts zu schaffen .....ihr Land, die SCHWEIZ, schon!)

Text

Wenn morgens um ½ 9 Uhr Ihre Bank Sie anruft und wissen möchte, wie es zu dem hohen Guthaben auf ihrem Konto kommt, dann möchte man Ihnen keinen neuen Schiffsfonds andrehen.

Nein, vielmehr ist der Sachbearbeiter der Bank gerade dabei  

  • eine Geldwäscheverdachtsanzeige zu fertigen
  • und ist kurz davor Ihnen ihr Konto zu kündigen, nachdem man
  • vorsorglich schon mal eine Kontosperre hat,
  • damit sie das Guthaben nicht abheben können.

Das könnte Ihnen dann schon die gute Laune verderben.  

Wenn es sich aber um Ihr  Geschäftskonto handelt und Sie bei einer Barein- zahlung von mehr als 15.000,- Euro nicht erklären können,

  • wer seine Rechnung Cash bezahlt hat,
  • oder  nicht wissen, wer der  wirkliche Hauptgesellschafter des ausländischen Unternehmens ist, dessen Überweisung gerade zu Ihren Gunsten gebucht wurde...

Ja dann haben Sie ein echtes Problem!

Wenn Sie dann auf die Nachfrage des Sachbearbeiters der Complianceabteilung der Bank,

  • wer denn ihr Geldwäschebeauftragter ist und ob der gerade mal zu sprechen sei,
  • nur § 6 des Kölschen Grundgesetzes rezitieren können, der da lautet:

      Kenne mer nit, bruche mer net, fott domet

dann wird das aller Voraussicht nach, nicht sehr hilfreich sein.

Hilfreich wäre es hingegen mit der Kanzlei MERTENS  besser schon vorher Kontakt aufzunehmen, um sie ggf. als externen Geldwäschebeauftragten zu verpflichten.

Wenn die Bank Sie bereits angerufen hat, sollten Sie die Kontaktaufnahme vielleicht etwas beschleunigen…

  






 
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